• LIZENZGEBER (Softwarehersteller) • ANWENDER (Großkunden aus Industrie, Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft) • Software ESCROW International GmbH (S.E.I.)
schließen einen Quellcode-Hinterle- gungsvertrag ab, der Folgendes regelt:
• Der Lizenzgeber hinterlegt bei S.E.I. das Produktpaket (Quellcodes und technische Dokumentation). • S.E.I. wird Eigentümer der Daten- träger (Sicherungsübereignung) ohne Anspruch auf das Urheberecht.
• Ausschließliches Ziel im Falle einer Herausgabe durch S.E.I.: Der Anwender muß seine Programme weiter benutzen, pflegen und entwickeln können. • Das Urheberrecht verbleibt beim Lizenzgeber.
Mehrfachanwendervertrag, zwei Parteien:
• LIZENZGEBER (Softwarehersteller) und •Software ESCROW International GmbH (S.E.I.) schließen einen Quellcode Hinterlegungs- vertrag ab, der Folgendes regelt: • Der Lizenzgeber hinterlegt bei S.E.I. das Produktpaket (Quellcodes und technische Dokumentation). • Der Lizenzgeber übereignet S.E.I. den Datenträger, ohne dass S.E.I. Anspruch auf das Urheberrecht hat. • Für den Anwender wird schon im Lizenz- vertrag der Zugriff auf den Source Code geregelt (für Neukunden) oder er tritt per S.E.I.- Beitrittserklärung dem Vertrag bei (für Altkunden).
• Ausschließliches Ziel im Falle einer Herausgabe durch S.E.I.: Der Anwender muß seine Programme weiter benutzen, pflegen und entwickeln können.