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Einzelanwendervertrag,    
drei Parteien:

LIZENZGEBER (Softwarehersteller)
ANWENDER (Großkunden aus 
  Industrie, Wirtschaft, Verwaltung und
  Wissenschaft)
Software ESCROW International 
  GmbH (S.E.I.)

schließen einen Quellcode-Hinterle-
gungsvertrag ab, der Folgendes regelt: 

• Der Lizenzgeber hinterlegt bei S.E.I.
  das Produktpaket (Quellcodes und
  technische Dokumentation). 
• S.E.I. wird Eigentümer der Daten-
  träger (Sicherungsübereignung) ohne
  Anspruch auf das Urheberecht.

•  Ausschließliches Ziel im Falle einer Herausgabe durch S.E.I.:  
   Der Anwender muß seine Programme weiter benutzen, pflegen und entwickeln können.
•  Das Urheberrecht verbleibt beim Lizenzgeber.


  Mehrfachanwendervertrag,
  zwei Parteien: 

  • LIZENZGEBER (Softwarehersteller) und
  • Software ESCROW International
    GmbH (S.E.I.)

    schließen einen Quellcode Hinterlegungs-
    vertrag ab, der Folgendes regelt:
  • Der Lizenzgeber hinterlegt bei S.E.I. das
    Produktpaket (Quellcodes und technische
    Dokumentation).
  • Der Lizenzgeber übereignet S.E.I. den  
    Datenträger, ohne dass S.E.I. Anspruch
    auf das Urheberrecht hat.
  • Für den Anwender wird schon im Lizenz- 
    vertrag der Zugriff auf den Source Code
    geregelt (für Neukunden) oder er tritt per 
    S.E.I.- Beitrittserklärung dem Vertrag
    bei (für Altkunden).

• Ausschließliches Ziel im Falle einer Herausgabe durch S.E.I.:
Der Anwender muß seine Programme weiter benutzen, pflegen und entwickeln können.